 |
|
|
|
| AGB`s |
1. Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderweitige
besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluß) werden
nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger
Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Kunden werden
weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn Ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote
Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend und verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen Abgaben
des Lieferlandes. Zwischenverkauf und Preisänderungen vor
Vertragsabschluß behalten wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer
und Änderungen vorbehalten. Unsere Angebote sind nur bei
Auftragserteilung innerhalb 30 Tagen verbindlich. Mündliche,
insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer
und Missverständnisse hierbei nicht ausgeschlossen werden
können.Ohne dass Rechte gegenüber smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel hergeleitet werden können, lassen wir technische
oder optische Verbesserungen in Produkte einfließen, die
zu Abweichungen in Bild oder Sache führen können,
da wir oder unsere Lieferanten diese im Sinne des technischen
Fortschritts vorgenommen haben.
3. Versandaufträge
Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen
enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form der Rücknahmeverpflichtung
im Sinne der Verpackungsverordnung sind in unseren Preisen als
Nachlass inkludiert. Sämtliche Lieferungen werden auf die
Gefahr des Kunden / Bestellers versendet. Der Kunde ist verpflichtet
offensichtliche Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer
bestätigen zu lassen
und uns bis spätestens 3 Arbeitstage nach Anlieferung vorzulegen.
Nicht bestätigte offene Mängel können später
nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Verdeckte
Mängel sind uns sofort nach Schadensfeststellung schriftlich
anzuzeigen, höchstens jedoch 5 Tage nach Anlieferung der
Ware.
4. Montage- und Reparaturaufträge
Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass er die
Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber
ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht ausdrücklich
veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages
zusätzlich auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt
werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise
verstehen sich für normale Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen.
Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie
für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn
aufgeschlagen.
5. Liefertermine
In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind
auf Grund unserer Erfahrung mit den Herstellern bzw. Zulieferern
geschätzt. Genauere Liefertermine können wir Ihnen
erst bei völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen.
Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung
aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer
- im ersteren Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist - sich vom Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadenersatz
wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung
ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit
und/oder -bereitschaft des Kunden, so dürfen wir unsere
Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für
sie Sicherheit erbracht ist.
6. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw.
die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur zu prüfen
und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
1) Für Mängel der Lieferung / außer bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten haften wir unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt:
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten
ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate,
bei gewerblicher oder auch teilweiser gewerblicher Nutzung 12
Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert
oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist
aus.
b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab
Gefahrenübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate;
bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung
ausgeschlossen.
2) Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer
verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und
Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
verbracht wurde.
3) Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber,
der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren
Ansprüche nur das Recht zu, gem. den §§ 440,323,326
V. BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gem. §
441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden,
die entstanden sind infolge normaler Abnutzung.
5) Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und angemessene
Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen,
entfallen alle Mängelansprüche.
6) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder auf Grund von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche
aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde
vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
7) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon
unberührt.
8) Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz
sowie für die Fälle des Unvermögens oder der
Unmöglichkeit.
9) Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe nach
auf den Auftragswert begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die
Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände,
die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum
an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt
der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist
er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des in das Bürgerliche
Gesetzbuch eingearbeiteten Verbraucherkreditgesetzes Anwendung
finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt
wird.
8. Zahlungsbedingungen
a) Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sind nach Rechnungslegung,
wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzug sofort
zahlbar.Schecks gelten als Zahlung erst nach Einlösung.
Kommt der Käufer mit der fälligen Zahlung in Verzug
oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche
Verschlechterung ein, so ist die Firma smarthotelsolutions.de by
Fa. Apel berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil
des Vertrages zurückzutreten oder für weitere Lieferungen
Barzahlung der Ware mit einer Nachnahmegebühr von 9,60
EUR je Lieferung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne
dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Alle Kosten,
die durch eine nicht termingerechte Zahlung verursacht werden,
gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Preise sind
freibleibend. Rechnungen, Angebote,
Mahnungen etc werden per eMail oder Fax versandt und protokolliert.
Sollten sich alle Mahnungen als wirkungslos erweisen, wird ein
Inkassounternehmen beauftragt, die Forderungen einzutreiben.
Alle weiteren dadurch entstehenden Kosten sind durch den Kunden
zu tragen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab der 2.
Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zu berechnen.
b) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem
Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der Auftragnehmer weist
eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz bzw. der
Auftraggeber weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. c) Aufrechnungsrechte
stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
d) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß
und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen
sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,
die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise,
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt
nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung
nicht nur unerheblich übersteigt.
9. Falschbestellungen/Auftragsstornierungen
Stornierugen von Aufträgen, bei denen Produkte speziell
für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge
den normalen Lagerbestand übersteigt,
bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher
Bestätigung der Firma smarthotelsolutions.de by Fa. Apel. Die
Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur
originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen
sind mit einer Autorisierungsnummer (RMA) zu versehen,
die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht
werden muss. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer und
unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb von 2 Wochen
nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit
Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers
Erfüllungsort.
a) Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines
Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des
Auftragnehmers Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden
oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt
das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
d) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers
aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
11. Software und gebrauchte Hardware
Als Hardware gelten die im Kauf- und Lizenzvertrag aufgeführten
Hardware-Komponenten und Systemsteuerprogramme, als Software
die Anwenderprogramme. smarthotelsolutions.de by Fa. Apel liefert
Hard- und Software zu dem im Kauf- und Lizenzvertrag vereinbarten
Liefertermin an den vereinbarten Ablieferungsort. smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel haftet nicht für Verzögerungen, die ohne
ihre Absicht oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Als Lieferdatum
gilt der Tag der Auslieferung, wenn die Installation durch smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel vereinbart wurde, der Tag,
an welchem die Software installiert ist. smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel gewährt dem Kunden das Recht zum Gebrauch der
Software und der dazugehörenden Dokumentation (nachfolgend
Lizenzmaterial). Ist die Installation durch smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel vereinbart, stellt der Kunde die notwendigen geeigneten
Räumlichkeiten für Installation und Schulung zur Verfügung
und stattet sie auf seine Kosten mit den erforderlichen technischen
Einrichtungen aus gemäss smarthotelsolutions.de by Fa. Apel.
Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend und verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen Abgaben
des Lieferlandes. Die Kosten für die Verpackungsentsorgung
in Form der Rücknahmeverpflichtung im Sinne der Verpackungsverordnung
sind in unseren Preisen als Nachlass inkludiert. Zwischenverkauf
und Preisänderungen vor Vertragsabschluß behalten
wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen
sind vorbehalten. Für die von der Firma smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel verkaufte gebrauchte Hardware wird nur die gesetzliche
Garantie von 6 Monaten übernommen, die mit der Ausstellung
der Rechnung beginnt. Etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller werden von der Firma smarthotelsolutions.de by Fa.
Apel an den Kunden weitergegeben, ohne dafür selbst einzustehen.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel
oder Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch,
Bedienungsfehler, betriebsbedingte Abnutzung, oder normalen
Verschleiß zurückzuführen sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Die Firma smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte
oder Urheberrechte Dritter verletzen. Des weiteren gelten für
Software und gebrauchte Hardware alle Punkte dieser AGB`s
12. Wartungsleistungen
smarthotelsolutions.de by Fa. Apel erbringt gegen Bezahlung einer
im Wartungsvertrag festgelegten Pauschalgebühr Wartungsleistungen
mit dem Zweck, die Einsatz- und Funktionstüchtigkeit der
gewarteten Software/Hardware zu erhalten oder im Falle von Fehlern
oder Störungen wieder herzustellen und dem Kunden Verbesserungen
der Software zur Verfügung zu stellen. Die Wartungsleistungen
werden nur auf Aufforderung des Kunden erbracht, Updates ausgenommen.
Die Wartung umfasst je nach Wartungsvertrag eines der folgende
Leistungsmodule: a) Hotline mit Update - Telefonauskunft von
Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Personelle
Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten
Person - Unaufgeforderte Information über Programmentwicklungen
und -anwendungen - Unaufgeforderte Updates der bestehenden Software
mit Dokumentation.
b) Fernwartung mit Updates - Telefonauskunft von Montag bis
Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Fernwartung ausserhalb
der Bürozeit, d.h. jederzeitige Wiederherstellung einer
minimalen Funktionsfähigkeit des Systems über eine
Telefonleitung mit einer speziellen Notfall-Nummer - Personelle
Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten
Person - Unaufgeforderte Information über Programmentwicklungen
und anwendungen- Unaufgeforderte Updates der bestehenden Software
mit Dokumentation Der Kunde stellt für das gewählte
Leistungsmodul, d.h. Hotline oder Fernwartung folgende Einrichtungen
auf seine Kosten zur dauernden
Verfügung: - Telefonanschluss mit separater Nummer und
direkter Amtsleitung - ISDN-Karte mit Software gemäss Spezifikation
smarthotelsolutions.de by Fa. Apel Kommunikations-Software gemäss
Spezifikation smarthotelsolutions.de by Fa. Apel. Von der Wartungsleistung
sind ausgeschlossen: Programmmodifikationen sowie Weiterentwicklungen
der bestehenden Software oder von Teilen derselben. Eine Weiterentwicklung
und nicht blosse Verbesserung liegt vor, wenn die Software neue
Funktionen und Einsatzforderungen erfüllt oder zusätzliche
Einsatzmöglichkeiten aufweist. - Behebung von Fehlern und
Mängeln, die durch Eingriffe von Personen verursacht worden
sind, die von smarthotelsolutions.de by Fa. Apel nicht dazu ermächtigt
wurden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Behebung von Fehlern
und Mängeln, die auf unsachgemässe Modifikationen
sowie Änderungs- und Anpassungsversuche des Kunden oder
durch Dritte oder auf andere Umstände und Einflüsse
zurückzuführen sind, die nicht von smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel zu vertreten sind, wie zum Beispiel Fälle höherer
Gewalt.
13. Wartungsgebühr
Die im Wartungsvertrag vereinbarte Pauschalgebühr ist jeweils
jährlich im Voraus zu bezahlen. Ist ein Kundenbesuch notwendig,
ein Software-Problem auf einen Hardware und Software-Fehler
zurückzuführen oder erbringt die Firma smarthotelsolutions.de
by Fa. Apel dem auf Wunsch des Kunden von der vereinbarten Wartungs-leistung
ausgeschlossene Leistungen, werden diese separat nach den üblichen
Ansätzen berechnet.
14. Beendigung des Wartungsvertrages
Der Wartungsvertrag ist beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres kündbar.
Ausnahmen sind zulässig, bedürfen aber der Schriftform.
15. Softwarelizenzen
smarthotelsolutions.de by Fa. Apel liefert dem Kunden das Lizenzmaterial
in der jeweils aktuellen Version, sofern Wartungsgebühren
regelmässig bezahlt worden sind, für die Softwareprodukte,
die der Wartung unterliegen. Diese Produkte sind besonders gekennzeichnet.
Das Lizenzmaterial gilt 30 Tage nach dessen Ablieferung beim
Kunden als abgenommen, spätestens jedoch mit Aufnahme der
produktiven Datenverarbeitung, falls der Kunde nicht zuvor Funktionen
und Leistungen des Programms schriftlich beanstandet hat. Mit
der Lieferung und Bezahlung von Softwarelizenzen erwirbt der
Kunde das Nutzungsrecht am Lizenzmaterial. Das Nutzungsrecht
umfasst das Recht, den Programmcode in maschinell lesbarer Form
auf der bezeichneten Anlage zu verwenden, d.h. das Programm
ganz oder teilweise zur Ausführung der darin enthaltenen
Instruktionen in das bezeichnete EDV-System einzulesen und zu
speichern, sowie die zu einem Programmprodukt gelieferte Dokumentation
im Zusammenhang mit dem Einsatz des Programms zu gebrauchen.
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht
von smarthotelsolutions.de by Fa. Apel oder allfälliger Drittlieferanten,
enthält sich jeden Angriffs auf Bestand und Umfang dieser
Rechte und trifft im Einvernehmen mit smarthotelsolutions.de by
Fa. Apel alle Massnahmen, um deren Rechte zu wahren. Das Lizenzmaterial
enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche
Betriebsgeheimnisse von smarthotelsolutions.de by Fa. Apel darstellen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial weder ganz noch
auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu
machen noch es zu veröffentlichen. Der Kunde stellt durch
entsprechende Instruktion, Vereinbarungen und andere geeignete
Vorkehrungen sicher, dass alle Personen, die Zugang zum Lizenzmaterial
haben, diese Verpflichtungen einhalten. Der Kunde ergreift in
seinem Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen, um das Lizenzmaterial vor ungewollter Preisgabe
beziehungsweise Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte
zu schützen. Kopien des Lizenzmaterials dürfen ohne
Einverständnis smarthotelsolutions.de by Fa. Apel nicht erstellt
werden, außer zu reinen Datensicherungszwecken. Bei Verstoss
gegen diese Bestimmungen ist smarthotelsolutions.de by Fa. Apel
außer zu allen gesetzlich und vertraglich vorgesehenen
Massnahmen auch berechtigt, die Softwarelizenz zu sperren.
15. Beweisführung
Alle Daten. Die Beweisführung für den Schaden und
die Ursache obliegt dem Käufer.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile
Ilmenau.
Bei Abschluss des Vertrages erhalten, gelesen und genehmigt
|
|
|